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   OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2013 - 1 L 109/12   

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OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2013 - 1 L 109/12 (https://dejure.org/2013,8642)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01.03.2013 - 1 L 109/12 (https://dejure.org/2013,8642)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01. März 2013 - 1 L 109/12 (https://dejure.org/2013,8642)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 8 Abs 1 Nr 3 BeamtStG, § 8 Abs 1 Nr 9 BeamtStG, Art 33 Abs 2 GG
    Schadensersatz wegen Nicht-Beförderung während einer Aufstiegsausbildung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LBG § 24 S. 1 ,ST; GG Art. 33 Abs. 2
    Ausgestaltung der Prüfungskriterien für das Auswahlverfahren von Beamtenbewerbern im Hinblick auf laufbahnrechtliche Ernennungsvoraussetzungen durch den Dienstherrn; Voraussetzungen des Anspruchs eines Beamten gegen seinen Dienstherrn auf Leistung von Schadensersatz ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Kein Schadensersatz wegen Nicht-Beförderung während einer Aufstiegsausbildung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausgestaltung der Prüfungskriterien für das Auswahlverfahren von Beamtenbewerbern im Hinblick auf laufbahnrechtliche Ernennungsvoraussetzungen durch den Dienstherrn; Voraussetzungen des Anspruchs eines Beamten gegen seinen Dienstherrn auf Leistung von Schadensersatz ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Eignungsprüfung von Beamtenbewerber kann in gestuftem Auswahlverfahren vorgenommen werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 693
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (20)

  • VGH Bayern, 03.12.2009 - 3 CE 09.1662

    Einstweilige Anordnung - Konkurrentenstreit um die Besetzung eines Dienstpostens

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2013 - 1 L 109/12
    Ein solcher sachlicher Grund, aus dem ein Bewerber für das Amt nicht in Betracht kommt, kann u. a. darin begründet sein, dass dieser das erstrebte Amt bzw. die damit verbundene Funktion nicht alsbald oder nicht für eine angemessene Zeit wahrnehmen kann bzw. wird, etwa weil er dieses letztlich nicht ausüben kann oder will ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 29. August 1996 - 2 C 23.95 -, BVerwGE 102, 33 [35]; BayVGH, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - 3 CE 09.1662 -, ZBR 2010, 417; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. April 2004 - 6 B 458/04 -, DÖD 2004, 252; Urteil vom 2. Juli 2007 - 1 A 1920/06 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29. September 2005 - 5 ME 203/05 -, NVwZ-RR 2006, 492; OVG Sachsen, Beschluss vom 15. Juni 2009 - 2 A 140/08 -, juris; OVG Saarland, Urteil vom 14. Mai 1990 - 1 R 20/89 -, juris; OVG Bremen, Urteil vom 5. Februar 1985 2 BA 33/84 - juris [LS]; OVG LSA, Beschluss vom 16. April 2012 - 1 L 30/12 -, juris ).

    Im Rahmen des dem Dienstherrn zustehenden weit gespannten Organisationsermessens handelt es sich auch um ein sachgerechtes Kriterium, wenn er zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Verwaltung bzw. bestimmter Verwaltungsaufgaben hinsichtlich bestimmter Stellen (besonderen) Wert auf die vorgenannte Verfügbarkeit der Bewerber legt und daher bei der Bewerberauswahl zunächst auf diesen Gesichtspunkt abstellt ( vgl.: BayVGH, Beschluss vom 3. Dezember 2009, a. a. O. ).

    Ebenso wenig trifft es zu, dass der Dienstherr kein Amt im konkret-funktionellen Sinn entziehen könne, ohne gleichzeitig ein neues zu übertragen, denn unter dem Amt im konkret-funktionellen Sinn ist lediglich der vom Beamten konkret auszufüllende Aufgabenbereich zu verstehen ( vgl. zum Vorstehenden auch: BayVGH, Beschluss vom 3. Dezember 2009, a. a. O. ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2012 - 1 L 30/12

    Erfolgloses beamtenrechtliches Beförderungsbegehren eines Richters kraft Auftrags

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2013 - 1 L 109/12
    Dies unterscheide den vorliegenden Sachverhalt von der Fallgestaltung, die der Entscheidung des Senates vom 16. April 2012 in dem Verfahren 1 L 30/12 zu Grunde gelegen habe.

    Ein solcher sachlicher Grund, aus dem ein Bewerber für das Amt nicht in Betracht kommt, kann u. a. darin begründet sein, dass dieser das erstrebte Amt bzw. die damit verbundene Funktion nicht alsbald oder nicht für eine angemessene Zeit wahrnehmen kann bzw. wird, etwa weil er dieses letztlich nicht ausüben kann oder will ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 29. August 1996 - 2 C 23.95 -, BVerwGE 102, 33 [35]; BayVGH, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - 3 CE 09.1662 -, ZBR 2010, 417; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. April 2004 - 6 B 458/04 -, DÖD 2004, 252; Urteil vom 2. Juli 2007 - 1 A 1920/06 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29. September 2005 - 5 ME 203/05 -, NVwZ-RR 2006, 492; OVG Sachsen, Beschluss vom 15. Juni 2009 - 2 A 140/08 -, juris; OVG Saarland, Urteil vom 14. Mai 1990 - 1 R 20/89 -, juris; OVG Bremen, Urteil vom 5. Februar 1985 2 BA 33/84 - juris [LS]; OVG LSA, Beschluss vom 16. April 2012 - 1 L 30/12 -, juris ).

  • OVG Niedersachsen, 29.09.2005 - 5 ME 203/05

    Altersteilzeit; Beförderung; Freistellung; Freistellungsphase; Rechtsmissbrauch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2013 - 1 L 109/12
    Ein solcher sachlicher Grund, aus dem ein Bewerber für das Amt nicht in Betracht kommt, kann u. a. darin begründet sein, dass dieser das erstrebte Amt bzw. die damit verbundene Funktion nicht alsbald oder nicht für eine angemessene Zeit wahrnehmen kann bzw. wird, etwa weil er dieses letztlich nicht ausüben kann oder will ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 29. August 1996 - 2 C 23.95 -, BVerwGE 102, 33 [35]; BayVGH, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - 3 CE 09.1662 -, ZBR 2010, 417; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. April 2004 - 6 B 458/04 -, DÖD 2004, 252; Urteil vom 2. Juli 2007 - 1 A 1920/06 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29. September 2005 - 5 ME 203/05 -, NVwZ-RR 2006, 492; OVG Sachsen, Beschluss vom 15. Juni 2009 - 2 A 140/08 -, juris; OVG Saarland, Urteil vom 14. Mai 1990 - 1 R 20/89 -, juris; OVG Bremen, Urteil vom 5. Februar 1985 2 BA 33/84 - juris [LS]; OVG LSA, Beschluss vom 16. April 2012 - 1 L 30/12 -, juris ).

    Insofern mangelt es an der für das Beförderungsamt erforderlichen Eignung, wenn der Bewerber das erstrebte Amt bzw. die damit verbundene Funktion nicht alsbald oder nicht für eine angemessene Zeit wahrnehmen kann bzw. wird, denn eine Beförderung erfolgt nicht entscheidend, um einen Beamten für in der Vergangenheit erbrachte Leistungen zu belohnen, sondern im Hinblick auf die von im neuen Amt künftig wahrzunehmenden Aufgaben ( siehe auch: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29. September 2005, a. a. O. ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2004 - 6 B 458/04

    Beschränkung des Kreises der Bewerber für eine sofort zu besetzende Stelle im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2013 - 1 L 109/12
    Ein solcher sachlicher Grund, aus dem ein Bewerber für das Amt nicht in Betracht kommt, kann u. a. darin begründet sein, dass dieser das erstrebte Amt bzw. die damit verbundene Funktion nicht alsbald oder nicht für eine angemessene Zeit wahrnehmen kann bzw. wird, etwa weil er dieses letztlich nicht ausüben kann oder will ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 29. August 1996 - 2 C 23.95 -, BVerwGE 102, 33 [35]; BayVGH, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - 3 CE 09.1662 -, ZBR 2010, 417; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. April 2004 - 6 B 458/04 -, DÖD 2004, 252; Urteil vom 2. Juli 2007 - 1 A 1920/06 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29. September 2005 - 5 ME 203/05 -, NVwZ-RR 2006, 492; OVG Sachsen, Beschluss vom 15. Juni 2009 - 2 A 140/08 -, juris; OVG Saarland, Urteil vom 14. Mai 1990 - 1 R 20/89 -, juris; OVG Bremen, Urteil vom 5. Februar 1985 2 BA 33/84 - juris [LS]; OVG LSA, Beschluss vom 16. April 2012 - 1 L 30/12 -, juris ).

    Das durch Art. 33 Abs. 2 GG garantierte Recht auf gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung wird durch eine dahingehende Entscheidung des Dienstherrn, die Bewerbung auf eine ausgeschriebenen Stellen nicht zuzulassen, nicht verletzt, da es zur organisatorischen Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn gehört, den Kreis der für eine freie Planstelle in Betracht kommenden Beamten gemäß den Verwaltungserfordernissen zu bestimmen ( vgl.: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. April 2004, a. a. O. ).

  • OVG Saarland, 14.05.1990 - 1 R 20/89

    Beamtenrecht; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Laufbahnaufstieg;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2013 - 1 L 109/12
    Sie verteidigte ihre Entscheidung unter Bezugnahme auf die ergangenen Bescheide sowie die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichtes Bremen vom 5. Februar 1985 (2 BA 33/84) und des Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes vom 14. Mai 1990 (1 R 20/89) und machte geltend: Dem Kläger stehe ein Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung nach A 9 BBesO mittlerer Dienst nicht zu, da ihr im Auswahlverfahren kein Fehler unterlaufen sei.

    Ein solcher sachlicher Grund, aus dem ein Bewerber für das Amt nicht in Betracht kommt, kann u. a. darin begründet sein, dass dieser das erstrebte Amt bzw. die damit verbundene Funktion nicht alsbald oder nicht für eine angemessene Zeit wahrnehmen kann bzw. wird, etwa weil er dieses letztlich nicht ausüben kann oder will ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 29. August 1996 - 2 C 23.95 -, BVerwGE 102, 33 [35]; BayVGH, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - 3 CE 09.1662 -, ZBR 2010, 417; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. April 2004 - 6 B 458/04 -, DÖD 2004, 252; Urteil vom 2. Juli 2007 - 1 A 1920/06 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29. September 2005 - 5 ME 203/05 -, NVwZ-RR 2006, 492; OVG Sachsen, Beschluss vom 15. Juni 2009 - 2 A 140/08 -, juris; OVG Saarland, Urteil vom 14. Mai 1990 - 1 R 20/89 -, juris; OVG Bremen, Urteil vom 5. Februar 1985 2 BA 33/84 - juris [LS]; OVG LSA, Beschluss vom 16. April 2012 - 1 L 30/12 -, juris ).

  • OVG Bremen, 05.02.1985 - 2 BA 33/84
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2013 - 1 L 109/12
    Sie verteidigte ihre Entscheidung unter Bezugnahme auf die ergangenen Bescheide sowie die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichtes Bremen vom 5. Februar 1985 (2 BA 33/84) und des Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes vom 14. Mai 1990 (1 R 20/89) und machte geltend: Dem Kläger stehe ein Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung nach A 9 BBesO mittlerer Dienst nicht zu, da ihr im Auswahlverfahren kein Fehler unterlaufen sei.

    Ein solcher sachlicher Grund, aus dem ein Bewerber für das Amt nicht in Betracht kommt, kann u. a. darin begründet sein, dass dieser das erstrebte Amt bzw. die damit verbundene Funktion nicht alsbald oder nicht für eine angemessene Zeit wahrnehmen kann bzw. wird, etwa weil er dieses letztlich nicht ausüben kann oder will ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 29. August 1996 - 2 C 23.95 -, BVerwGE 102, 33 [35]; BayVGH, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - 3 CE 09.1662 -, ZBR 2010, 417; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. April 2004 - 6 B 458/04 -, DÖD 2004, 252; Urteil vom 2. Juli 2007 - 1 A 1920/06 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29. September 2005 - 5 ME 203/05 -, NVwZ-RR 2006, 492; OVG Sachsen, Beschluss vom 15. Juni 2009 - 2 A 140/08 -, juris; OVG Saarland, Urteil vom 14. Mai 1990 - 1 R 20/89 -, juris; OVG Bremen, Urteil vom 5. Februar 1985 2 BA 33/84 - juris [LS]; OVG LSA, Beschluss vom 16. April 2012 - 1 L 30/12 -, juris ).

  • BVerwG, 01.04.2004 - 2 C 26.03

    Schadensersatzanspruch wegen zu später Beförderung; Auswahlverfahren;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2013 - 1 L 109/12
    Ebenso wenig ist hier noch entscheidungserheblich, ob der Kläger gegen den auch im Beamtenrecht geltenden Rechtsgedanken des § 839 Abs. 3 BGB verstoßen hat, weil er mögliche Rechtsbehelfe unmittelbar gegen die beanstandete Entscheidung, insbesondere gerichtlichen Rechtsschutz nach Durchführung des Vorverfahrens, nicht ohne hinreichenden Grund nicht in Anspruch genommen hat ( vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 1. April 2004 - 2 C 26.03 -, Buchholz 237.8 § 10 RhPLBG Nr. 1 [m. w. N.] ), oder ob ein etwaiger Schadensersatzanspruch verjährt oder verwirkt wäre.
  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2013 - 1 L 109/12
    Ein Beförderungsbewerber hat dementsprechend einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet ( BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2002 - 2 BvQ 25/02 -, NVwZ 2002, 1367, und Kammerbeschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370 [m. z. N.] ).
  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2013 - 1 L 109/12
    Ein Beamter kann von seinem Dienstherrn auf der Rechtsgrundlage des bestehenden Beamtenverhältnisses Ersatz des ihm durch die Nichtbeförderung entstandenen Schadens verlangen, wenn der Dienstherr bei der Vergabe eines Beförderungsamtes den aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Bewerbungsverfahrensanspruch des Beamten auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl schuldhaft verletzt hat, wenn diese Rechtsverletzung für die Nichtbeförderung des Beamten kausal war und wenn der Beamte es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden ( siehe: BVerwG, Urteil vom 25. Februar 2010 - 2 C 22.09 -, BVerwGE 136, 140; Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 -, juris [m. w. N.] ).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2013 - 1 L 109/12
    Der Bewerberauswahl dürfen nur Gesichtspunkte zugrunde gelegt werden, die den von Art. 33 Abs. 2 GG geforderten Leistungsbezug aufweisen ( BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 -, NVwZ 2011, 1270 [m. w. N.] ).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerwG, 29.08.1996 - 2 C 23.95

    Beamtenrecht - Beförderung, Auswahl der Beamten für ein neugeschaffenes

  • BVerfG, 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02

    Freihaltung einer Beförderungsstelle bis zur Entscheidung über die

  • BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 22.09

    Schadensersatzanspruch des Einstellungsbewerbers; grundrechtsgleiches Recht;

  • BVerwG, 06.04.2006 - 2 VR 2.05

    Antrag auf Einbeziehung in ein Auswahlverfahren zum höheren Dienst; Anforderungen

  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 A 1.79

    Aufstieg in nächsthöhere Laufbahn - Ausleseverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2007 - 1 A 1920/06

    Anspruch eines Beamten auf Schadenersatz wegen fehlerhafter Auskuft bezüglich der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2010 - 1 M 74/10

    Zulassung zum Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in Sachsen-Anhalt

  • OVG Sachsen, 15.06.2009 - 2 A 140/08

    Zulassungsbeschluss; Aufstiegsausbildung; Benachteiligungsverbot

  • BVerwG, 03.09.1970 - II C 23.69

    Fiktion einer Bewährungsbeförderung zugunsten eines Versorgungsempfängers -

  • VG Augsburg, 05.11.2020 - Au 2 K 20.996

    Kein Ausschluss vom Aufstiegsverfahren für den gehobenen Dienst wegen der

    Unter Verweis auf die Rechtsprechung des OVG Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 1. März 2013 - 1 L 109/12) wird ausgeführt, dass ein sachlicher Grund für eine Beförderungsausnahme dann vorliege, wenn ein Bewerber das erstrebte Amt bzw. die damit verbundene Funktion nicht alsbald oder nicht für eine angemessene Zeit wahrnehmen könne, etwa, weil er dieses letztlich nicht ausüben könne oder wolle.

    Ein solcher Fall liegt etwa vor, wenn die Beförderungsauswahl auf die Besetzung eines bestimmten alsbald zu besetzenden Dienstpostens abzielt, d.h. die Beförderung auf einer solchen Planstelle erfolgen soll, die einem konkreten Dienstposten zugeordnet ist (vgl. OVG LSA, B.v. 1.3.2013 - 1 L 109/12 - juris Rn. 26 ff.).

    Das durch Art. 33 Abs. 2 GG garantierte Recht auf gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung wird durch eine solche Entscheidung des Dienstherrn, die Bewerbung auf eine ausgeschriebene Stelle nicht zuzulassen, nicht verletzt, da es zur organisatorischen Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn gehört, den Kreis der für eine freie Planstelle in Betracht kommenden Beamten gemäß den Verwaltungserfordernissen zu bestimmen (OVG LSA, B.v. 1.3.2013 - 1 L 109/12 - juris Rn. 26 ff.; OVG NW, B.v. 8.5.2020 - 1 B 1321/19 - juris Rn. 23).

  • VGH Bayern, 19.07.2021 - 6 BV 20.3094

    Beförderung zur Polizeiobermeisterin

    Daraus folgt, dass der in der Aufstiegsausbildung befindliche Beamte mit Beginn der entsprechenden langzeitigen (Vollzeit-)Ausbíldung ein (Beförderungs-)Amt in seiner bisherigen Laufbahn und die damit verbundene Funktion weder alsbald noch zu einem späteren Zeitpunkt wahrnehmen kann und will, es sei denn, die Bewerbung dient ausdrücklich der Beendigung der Aufstiegsausbildung (vgl. NdsOVG, B.v. 1.3.2013 - 1 L 109/12 - juris Rn. 35).

    Daher konnte die Beklagte bei ihrer (Eignungs-) Prognoseentscheidung darauf abstellen, dass eine Zulassung eines Beamten zum Aufstiegsverfahren ernsthaft erwarten lässt, dass er dieses auch erfolgreich absolvieren wird (so überzeugend: OVG LSA, B.v. 1.3.2013 - 1 L 109/12 - juris Rn. 32 ff.) und aufgrund dessen - berechtigte - Zweifel daran hegen, dass die Klägerin für das erstrebte Beförderungsamt des mittleren Dienstes oder für die damit verbundene Funktion (jemals) zur Verfügung stehen wird.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2020 - 1 B 1321/19

    Ausschluss Beförderungsverfahren Abordnung Eignung Funktionsfähigkeit Verwaltung

    vgl. OVG S.-A., Beschluss vom 1. März 2013- 1 L 109/12 -, juris, Rn. 26 ff., m. w. N.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2013 - 1 L 10/13

    Feststellung der Befähigung eines Beamten für eine bestimmte Laufbahn

    Ungeachtet dessen liegt das Vorbringen aber auch neben der Sache: Die - Feststellung einer - Laufbahnbefähigung vermittelt dem Beamten statusbezogene Rechte ( vgl. etwa: OVG LSA, Beschluss vom 1. März 2013 - 1 L 109/12 -, juris [m. w. N.] ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2021 - 1 B 541/21

    Einweisungen in ein Amt der Besoldungsgruppe A 9

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. Mai 2020- 1 B 1321/19 -, juris, Rn. 23, und OVG S.-A., Beschluss vom 1. März 2013 - 1 L 109/12 -, juris, Rn. 26 ff., m. w. N.
  • VG Köln, 12.09.2019 - 15 L 1305/19
    Nach Auffassung der Kammer kann im vorliegenden Fall der Ausschluss des Antragstellers vom Auswahlverfahren nicht mit der Argumentation der Antragsgegnerin, die sich insoweit auf die Gründe der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt, vgl. Beschluss vom 01.03.2013 - 1 L 109/12 -, beruft, erfolgen, wonach ein Beamter, der sich im Aufstiegsverfahren befindet, vom Auswahlverfahren um ein Beförderungsamt ausgeschlossen werden könne, weil der Beamte während des Aufstiegsverfahrens (und voraussichtlich auch danach) das erstrebte Amt bzw. die damit verbundene Funktion nicht alsbald wahrnehmen könne.
  • VG Kassel, 11.02.2021 - 1 L 2203/20
    Dies wäre nur dann anzunehmen, wenn der Wechsel in tatsächlicher und zeitlicher Hinsicht derart konkret bevorstünde, dass absehbar wäre, das die Antragstellerin nach der angestrebten Beförderung der Antragsgegnerin nicht mehr zur Verfügung stünde (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 01.03.2013 - 1 L 109/12 -, juris Rn. 28).
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